Die Neuerungen für pferdehaltende Betriebe im Überblick
Identifizierung aller Equiden - Registrierung aller Equidenhalter:innen - Eintrag der Bewegungsmeldungen im VIS
Identifizierung der Equiden
Seit Juli 2009 müssen in der EU gehaltene Equiden gemäß der VO (EU) 504/2008 identifiziert werden. Diese Identifizierung des Tieres umfasst
- den Equidenpass (inkl. UELN = Universal Equine Life Number)
- die Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip oder einer Alternativkennzeichnung (z.B. “Brand“)
- die Eintragung in die Equidendatenbank (= EQDB), in welcher Aufzeichnungen zur Identifizierung des Tieres sowie Daten des:der Eigentümer:in und des:der Halter:in gespeichert werden.