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Январь
2023

Urteil: Karlsruhe gibt grünes Licht für Berliner Wiederholungswahl

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Urteil: Karlsruhe gibt grünes Licht für Berliner Wiederholungswahl

Endlich herrscht Klarheit: Die Menschen in der Hauptstadt können am 12. Februar wählen gehen. Aber ein Rest Unsicherheit bleibt. Das Bundesverfassungsgericht verzichtet zunächst auf jede Begründung. Und eine wichtige Entscheidung fällt erst nach dem Wahltag.

Die pannenreiche Abgeordnetenhaus-Wahl von 2021 kann wie geplant am 12. Februar in Berlin komplett wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurz vor der Abstimmung eine Verschiebung anzuordnen. Eine Begründung dafür gibt es zunächst nicht. Diese wird erst in nächster Zeit nachgeliefert, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mitteilten. (Az. 2 BvR 2189/22)

Ob das noch vor dem 12. Februar sein wird, ist offen. Damit herrscht einerseits endlich Planungssicherheit - schließlich sind die Vorbereitungen längst in vollem Gange, viele Briefwähler haben schon abgestimmt. Andererseits steht die Wiederholungswahl unter einem gewissen Vorbehalt. Denn über die eigentliche Verfassungsbeschwerde der mehr als 40 Klägerinnen und Kläger hat das Gericht noch nicht entschieden. Und vor dem Wahltag ist das auch nicht mehr zu erwarten.

Der Hintergrund:Für die Prüfung der Einsprüche gegen eine Abgeordnetenhaus-Wahl ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Richterinnen und Richter sahen keine andere Möglichkeit - denn: "Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen."

Die Karlsruher Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, sind mit dem Berliner Urteil vom 16. November nicht einverstanden. Nach ihrer Überzeugung wären die Landesverfassungsrichter in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Ein reguläres Rechtsmittel stand ihnen nicht offen. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung kann aber Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. In diesem Fall war diese mit einem Eilantrag verbunden - mit dem Ziel, dass die Wahl erst einmal verschoben werden muss.

Die Entscheidung: Im Eilverfahren geht es ausschließlich um die Frage, was passieren soll, bis eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache vorliegt. Sonst entsteht in der Zwischenzeit womöglich eine Situation, die sich nachträglich nicht mehr korrigieren lässt.

Die Richter nehmen dafür eine sogenannte Folgenabwägung vor. Sie überlegen, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie jetzt dem Eilantrag stattgeben und die Verfassungsbeschwerde später erfolglos bleibt - oder wenn sie die Dinge erst einmal laufen lassen und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als berechtigt erweist.

Bei der Berlin-Wahl haben sie sich jetzt für den zweiten Weg entschieden. Warum, bleibt fürs erste ihr Geheimnis. Manchmal enthält die Begründung einer Eilentscheidung schon erste Hinweise darauf, für wie aussichtsreich die Richter die Verfassungsbeschwerde halten. Hier verzichten sie auf jeglichen Fingerzeig. Ob aus Zeitdruck oder anderen Erwägungen - darüber lässt sich nur spekulieren.

Die große Frage: Völlig offen ist vor allem: Was würde es für das Ergebnis der Wiederholungswahl bedeuten, wenn Karlsruhe das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts nachträglich aufheben sollte?

Klar ist nur, dass bis zum 12. Februar erst einmal keine weiteren Entscheidungen zu erwarten sind. Am Montag war bekannt geworden, dass der Zweite Senat nun alle Beteiligten und Betroffenen angeschrieben hat, damit sie zum Antrag in der Hauptsache Stellung beziehen können. Die Frist für diese Stellungnahmen läuft bis zum 2. März. In die vertiefte Prüfung können die Richter also erst danach einsteigen.

Die Reaktionen: Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler ist erleichtert. "Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren." Eine Überraschung sei das nicht. "Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen."

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) schrieb auf Twitter: "Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird." Die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, erklärte, alles andere wäre den Menschen nicht vermittelbar gewesen. "Deshalb: Gehen Sie bitte wählen. Berlin steht vor einer Richtungswahl."

Die Berliner CDU nannte die Entscheidung "gut für die Demokratie, gut für Berlin". "Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig wie nie", erklärte Generalsekretär Stefan Evers. Die AfD-Landes- und -Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker hält es für unglücklich, dass die Entscheidung in der Hauptsache erst später fallen soll. "Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt."

Die CDU ist in der von SPD, Grünen und Linken regierten Hauptstadt in der Opposition, liegt derzeit in den Umfragen aber vorn. Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksparlamente muss wiederholt werden.

Die Vorgeschichte: Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Super-Wahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben - während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20 000 bis 30 000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

Was noch wichtig ist:Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die aktuelle Entscheidung nichts zu tun. Hier ist die Wahlprüfung anders geregelt. Der dafür zuständige Bundestag hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl in Berlin teilweise wiederholt wird - nur dort, wo es nachgewiesenermaßen Vorfälle gab.

Damit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in einem separaten Verfahren als formale Beschwerdeinstanz. Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt haben unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, die eine umfangreichere beziehungsweise die vollständige Wiederholung anstreben. Ein Termin für die Wiederholungswahl wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung in Karlsruhe abgeschlossen ist.

Mitteilung des Gerichts Beschluss vom 25. Januar Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November Berliner Landeswahlgesetz Gesetz über den Berliner VerfGH, Wahlprüfung ab § 40 Infos zu Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe Infos zu Eilanträgen Beschlussempfehlung des Bundestags-Wahlprüfungsausschusses Bundeswahlgesetz zur Wiederholungswahl, § 44 Infos zu Wahlprüfungsbeschwerden





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