„Stealthing“: Heimliches Weglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein
Wenn ein Mann einer Frau vortäuscht, beim Geschlechtsverkehr ein Kondom zu verwenden, dies aber nicht tut, macht er sich strafbar. Laut eines aktuellen Beschlusses des Bundesgerichtshofs kann das sogenannte „Stealthing“ sogar als Vergewaltigung gewertet werden.