Landgericht Berlin: Kindesmissbrauch: Sechs Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
Ein vorbestrafter Sexualstraftäter ist wegen erneuten Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Berliner Landgericht am Donnerstag anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 44-jährigen Mann an. Der Angeklagte, der nach Verbüßung einer Haftstrafe unter Führungsaufsicht stand und sich Kindern nicht nähern durfte, sei gefährlich für die Allgemeinheit, begründeten die Richter am Donnerstag. Eine Therapie über einen Zeitraum von 27 Monaten sei erfolglos geblieben.