Berlin, Hauptstadt der Messer-Attacken: Wie konnte es so weit kommen?
In der Nacht zum Samstag berichtete die Berliner Polizei von vier Messer-Attacken. Dazu ein B.Z.-Kommentar von Inga Grömminger.
Seit dem 1. April 2008 ist es gemäß § 42 a WaffG verboten, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.