5020 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken
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Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe von 5020 Euro.