Krankenhausreform von Karl Lauterbach: laut Rechtsgutachten nicht verfassungsgemäß
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Laut eines Rechtsgutachtens ist die geplante Krankenhausreform nicht verfassungskonform. Zu diesem Schluss kommt der Verfassungsrechtler Professor Ferdinand Wollenschläger. Die Krankenhausplanung läge in der Zuständigkeit der Länder, heißt es weiter. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten das Papier in Auftrag gegeben.