Neue Befugnisse des Kartellamts: Deutschlands Kontrolle der Digitalkonzerne ist möglich
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Amazon wollte vor dem Bundeskartellamt nicht als Unternehmen gelten, das eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat – und deshalb unter besonderer Beobachtung stehen darf. Der Bundesgerichtshof sieht das anders als der Internetriese. Dennoch wird der Fall wohl auch den EuGH noch beschäftigen.