Kartellgesetz im Automobilmarkt: Bundesrat kündigt den Erlass der KFZ-Verordnung an
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Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesrat eine Verordnung namens «KFZ-Verordnung» einführen, die sich mit dem Wettbewerbsrecht im Automobilsektor befasst. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass das Kartellgesetz im Automobilmarkt klarer interpretiert wird und wettbewerbsschädliche Absprachen und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes verhindert werden.