Keine Steuerermäßigung für Rentenbeiträge im Krankengeldbezug (Ärzte Zeitung)
Von Krankenkassen abgeführte Beiträge sind keine Sonderausgaben, so das Finanzgericht Köln. Köln. Anders als selbst bezahlte oder vom Lohn abgeführte Rentenbeiträge sind die während des Krankengeldbezugs von der Krankenkasse abgeführten Beiträge