Urteil im Streit um Steglitzer Kreisel: Adler Group kann nicht von Kaufverträgen zurücktreten
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Beim stockenden Prestigeprojekt der Adler Group, dem Steglitzer Kreisel, darf der Immobilien-Konzern nicht von Kaufverträgen zurücktreten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Geklagt hatte ein Käufer.