Nach Tod von Mädchen in Therme Prozess gegen Vater
Nach dem Tod eines Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) im März muss sich am Dienstag dessen Vater wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Die Fünfjährige konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in rund 1,9 Meter tiefes Wasser gesprungen, während der Mann über 20 Minuten im Thermenrestaurant und im Außenbereich war.