Reform rettet ersten Jugendlichen vor Maßnahme
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Am 1. September trat die Reform des Maßnahmenvollzugs in Kraft - die auch Jugendstraftäter betrifft. Die Mindeststrafdrohung für eine Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum wurde nämlich stark angehoben. Im Landesgericht Wien gibt es bereits den ersten Fall eines 15-Jährigen, dem diese Änderung in die Karten spielt.