Wohnen: BGH erhöht Pflichten von Immobilienverkäufern
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Gibt es an einer Immobilie Mängel oder Sanierungsbedarf, so müssen Verkäufer dies sehr transparent offenlegen, sagt der BGH. Das gilt für Einfamilienhäuser und Wohnungen ebenso wie für Großobjekte mit Datenraum.