Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Renteneintritt: Haben Sie Anspruch?
![Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Renteneintritt: Haben Sie Anspruch?](https://images.t-online.de/2023/11/EAexcNUjO23Z/0x209:4000x2250/fit-in/0x0/happy-senior-man-and-woman-couple-together-cycling-on-bicycles-with-bright-clear-blue-sky-by-a-river-or-sea-copyright-darrenxbaker-32136878-record-date-not-stated.jpg)
Viele Arbeitnehmer erhalten Sonderzahlungen. Doch wie sieht es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Jahr Ihres Renteneintritts aus? Es gibt eine Vielzahl an Arbeitgebern, die Ihren Arbeitnehmern Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen, obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht. Laut Bundesurlaubsgesetz haben Sie bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub. Gehen Sie in den Ruhestand, erhalten Sie kein 13. Gehalt und haben nur einen anteiligen Urlaubsanspruch.Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei RenteneintrittSeitens des Arbeitgebers besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu zahlen. Wenn doch, ist es als Wertschätzung Ihrer Arbeitsleistung oder als Signal an die Konkurrenz zu verstehen. Meist ist die Sonderzahlung Bestandteil von Tarif- und Arbeitsverträgen. Da Rentner nicht mehr zu den Erwerbstätigen beziehungsweise den Arbeitnehmern zählen, besteht kein Anspruch auf Sondervergütungen. Urlaubsanspruch bei Renteneintritt vor dem 1. JuliWenn Ihr letzter Arbeitstag zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni eines Jahres liegt, haben Sie einen anteiligen Urlaubsanspruch. Pro Monat entspricht Ihr Anspruch auf Urlaub einem Zwölftel Ihres Jahresurlaubs. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag 30 Urlaubstage festgehalten, bedeutet das Folgendes: Ruhestand zum 30.3. - 30 Urlaubstage / 12 Monate x 3 Monate = 7,5 Tage Ruhestand zum 30.5. - 30 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate = 12,5 Tage Ruhestand zum 30.6. - 30 Urlaubstage / 12 Monate x 6 Monate = 15,0 Tage Gemäß Bundesurlaubsgesetz setzt ein Anspruch auf Urlaub voraus, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt länger als sechs Monate besteht. Bei einem Renteneintritt versteht es sich eigentlich von selbst, dass das Arbeitsverhältnis länger als ein halbes Jahr bestand.Urlaubsanspruch bei Renteneintritt nach dem 1. JuliFalls der letzte Arbeitstag vor Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember datiert ist, steht Ihnen der komplette Jahresurlaub zu. Voraussetzung ist, dass keine anderslautende arbeitsvertragliche oder tarifliche Vereinbarung existiert. Ihr Arbeitsverhältnis muss außerdem seit dem 1. Januar desselben Jahres bestanden haben.