Urteil des Bundessozialgerichts : Kein Geld für allein geflohenes Kind mit Kontakt zu Mutter
Nach einem Urteil des BSG kann man Kindergeld für sich selbst nur dann beanspruchen, wenn man Waise ist oder den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennt. Einem Syrer wird deswegen nun Geld verwehrt.