Richter soll zustimmen : Justizminister definiert konkrete Vorgaben für V-Leute
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Der Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen soll zukünftig einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Das steht in Buschmanns Entwurf für den Einsatz von V-Leuten zur Straftatenverfolgung.