Faschisten-Gruß erlaubt: In Italien darf der rechte Arm gehoben werden
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In einem umstrittenen Urteil hat Italiens höchstes Gericht entschieden, dass das Zeigen des „saluto romano“ keinen Straftatbestand darstelle, solange das nur an „Gedenkanlässen“ geschieht und keine „konkrete Gefahr“ der Neugründung einer faschistischen Partei davon ausgehe.