Leonhardsviertel in Stuttgart: Bordelle dürfen als illegal bezeichnet werden
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Das Landgericht hat zwei Äußerungen in einem Interview zur Lage im Leonhardsviertel der Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle für zulässig erachtet, eine dritte sollte sie nicht wiederholen. Der Kläger geht in Berufung.