Rente heißt nicht für jeden Ruhestand. Manch einer möchte weiter Geld verdienen und legt sich einen Nebenjob zu. Für eine Rentenart gibt es aber eine Verdienstgrenze. Wer in Rente geht, liegt nicht nur auf der Couch, pflegt den Garten oder kümmert sich um die Enkelkinder. Viele Senioren sind zwar offiziell im Ruhestand, gehen aber dennoch regelmäßig arbeiten. Aber wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird? Und: Was muss ich noch beachten? t-online erklärt es Ihnen. Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen? So viel, wie Sie möchten. Das gilt für Rentner, die das reguläre Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, aber auch für Frührentner. Inzwischen dürfen beide Gruppen Ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Zuvor galt das nur für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze schon erreicht hatten. Wo diese für Sie liegt, können Sie hier nachlesen. Wer früher in Rente gehen möchte, muss entweder besonders lange Beiträge gezahlt haben oder muss teils hohe Abschläge in Kauf nehmen. Lesen Sie hier mehr zur abschlagsfreien Frührente, besser bekannt als "Rente mit 63". Was gilt für Erwerbsgeminderte? Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es deutliche Verbesserungen. Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, können Sie diese 2026 bis zu einer Hinzuverdienstgrenze in Höhe von mindestens 41.527,50 Euro aufstocken (2025: 39.322,50 Euro). Die genaue Grenze berechnet Ihr Rentenversicherungsträger individuell. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 20.763,75 Euro (2025: 19.661,25 Euro). Die neue Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von Erwerbsminderungsrente wird jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der anderen Sozialversicherungsgrenzen angepasst. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente haben. Was sollte ich beim Hinzuverdienst noch beachten? Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung . Zudem zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Rentner liegt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner bei 7,3 Prozent. Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung abdrücken müssen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne (siehe unten). Minijob: Worauf Sie unbedingt achten sollten Wie muss ich den Hinzuverdienst versteuern? Unabhängig von der Grenze müssen Sie als Rentner Ihren Hinzuverdienst versteuern. Schließlich zählt dieser zu Ihrem Einkommen. Grundsätzlich gilt: Jeder Rentner ist verpflichtet, Steuern zu zahlen . Allerdings sind viele Rentner davon befreit – durch den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag. Die Aktivrente bringt bestimmten Rentnern ab 2026 zudem 2.000 Euro steuerfrei im Monat . Die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin können Frührentner mit Nebenjob dann aber auch etwa Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen.