Feuerwerkskörper können teure Schäden verursachen. Wer sich absichern möchte, sollte prüfen, welche Versicherungen bestehen und welche Fälle davon abgedeckt sind. Bunte Raketen, laute Böller, leuchtende Fontänen: Für viele Menschen gehört Feuerwerk zum Jahreswechsel dazu. Doch Pyrotechnik ist kein harmloses Vergnügen. Jedes Jahr kommt es zu Verletzungen, Bränden und Sachschäden – selbst dann, wenn Feuerwerkskörper korrekt gezündet werden. Ganz ausschließen lassen sich Unfälle nicht. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Versicherungen im Ernstfall einspringen. Die Verbraucherzentrale erklärt, welcher Versicherungsschutz bei Schäden durch Feuerwerk greift. Ein Überblick: Privathaftpflicht: Schutz bei Verletzungen von Personen Wer durch Feuerwerk andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, haftet grundsätzlich selbst – und zwar unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen. Genau hier greift die Privathaftpflichtversicherung . Sie übernimmt Schäden, wenn etwa eine Rakete auf dem Nachbargrundstück landet, ein Passant verletzt wird oder fremde Gegenstände zu Bruch gehen. Haftpflichtversicherung: So melden Sie einen Schaden korrekt Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden nicht vorsätzlich, sondern maximal grob fahrlässig verursacht wurde und das Feuerwerk legal erworben und ordnungsgemäß verwendet wurde. Illegale Böller oder bewusst riskantes Verhalten können den Versicherungsschutz gefährden. Private Unfallversicherung: Wenn Sie selbst verletzt werden Verletzt man sich selbst beim Zünden von Pyrotechnik, hilft die Privathaftpflicht nicht. In diesem Fall kommt – sofern vorhanden – die private Unfallversicherung ins Spiel. Sie zahlt, wenn es zu dauerhaften körperlichen Schäden kommt, etwa durch Verbrennungen, Hörschäden oder den Verlust von Gliedmaßen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier in der Regel nicht, da es sich um einen Freizeitunfall handelt. Wer sich finanziell absichern möchte, ist daher auf eine private Police angewiesen. Wohngebäudeversicherung: Schutz fürs eigene Haus Fängt das eigene Haus Feuer, etwa weil eine Rakete das Dach trifft oder Glut in den Dachstuhl gerät, übernimmt normalerweise die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Versichert sind unter anderem Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag. Für Hausbesitzer: Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht? Wichtig: Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Feuerwerk von Dritten verursacht wurde – etwa von Nachbarn. In solchen Fällen kann sich der Versicherer die Kosten später vom Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zurückholen (siehe oben). Hausratversicherung: Schäden in den eigenen vier Wänden Wird durch Feuerwerk die Inneneinrichtung beschädigt – etwa Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte –, kann die Hausratversicherung einspringen. Voraussetzung ist auch hier, dass es sich um einen versicherten Schaden wie Brand oder Explosion handelt. Nicht versichert sind hingegen reine Abnutzungs- oder Kleinschäden ohne versicherte Ursache. Auch grob fahrlässiges Verhalten kann den Versicherungsschutz einschränken, sofern der Vertrag keine entsprechende Klausel enthält. Kfz-Versicherung: Unterschied zwischen Brand und Vandalismus Besonders häufig betroffen sind rund um Silvester geparkte Autos. Wird ein Fahrzeug durch Brand oder Explosion eines Feuerwerkskörpers beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters in der Regel die Kosten. Böllerschäden am Auto: Wann zahlt die Versicherung? Anders sieht es bei reinen Seng- oder Schmorschäden aus – etwa, wenn ein Böller lediglich oberflächliche Brandspuren hinterlässt. In solchen Fällen sind Versicherer laut Verbraucherzentrale oft nicht leistungspflichtig. Wird ein Auto mutwillig beschädigt, etwa durch gezielte Zerstörung oder Vandalismus, hilft nur die Vollkaskoversicherung. Wer lediglich eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung besitzt, bleibt dann auf den Kosten sitzen. Es sei denn, der Verursacher kann ermittelt werden.