München: Kühe sollen Autos beschädigt haben – skurriler Prozess vor Ende
Beschädigte Autos nach einem Hotelaufenthalt in den Bergen beschäftigen seit Jahren die Justiz in München. Nun könnte der Rechtsstreit mit einem Vergleich enden. Im Streit um beschädigte Autos auf dem Parkplatz eines Hotels am Spitzingsee (Landkreis Miesbach) hat das Landgericht München II einen neuen Vergleich vorgeschlagen. Ein Urlauber, der Schadenersatz in Höhe von 9.911 Euro gefordert hatte, soll demnach 2.000 Euro plus Zinsen erhalten. Hintergrund sind Vorfälle aus dem Sommer 2022, als Wanderer nach einem Ausflug Dellen, Lackschäden und Verschmutzungen an ihren Fahrzeugen feststellten. Ein Autofahrer aus Unterfranken berichtete vor Gericht, sein Wagen habe eine "Riesendelle" an der Motorhaube gehabt und sei stark verschmutzt gewesen. An anderen Autos habe es unter anderem "Schleimspuren" gegeben. Kläger lehnte früheren Vergleich ab Der Mann aus Unterfranken schilderte, dass später Kühe auf den Parkplatz gekommen seien. "Sie waren sehr interessiert an den Autos." Gemeinsam mit Freunden habe er sich zum Schutz zwischen die Autos gestellt und diese anschließend umgeparkt. Zwar habe er auf dem Weg zur Unterkunft Viehgitter passiert, dennoch habe er nicht damit gerechnet, dass sein Auto auf dem Hotelparkplatz nicht sicher stehe. Einen früheren Vergleich über rund 6.500 Euro hatte der Kläger abgelehnt. Inzwischen liegt jedoch ein Gutachten vor, das die Schadenersatzforderung schwächt. Der Vorsitzende Richter Matthias Knoblauch sagte: "Ich lese das Gutachten so, dass die Verursachung durch Kühe durch den Sachverständigen nicht eindeutig nachgewiesen ist." Lesen Sie hier die Hintergründe des skurrilen Falls Nach seinem Verständnis stelle es sich so dar, dass es ein Wanderhotel in den Bergen sei – mit zahlreichen Kühen in der Umgebung. Um den Rechtsstreit zu beenden, schlug er einen Vergleich über 2.000 Euro plus Zinsen vor. Der Anwalt des Hotelbetreibers verwies darauf, dass die Zufahrt zur Unterkunft erkennbar durch Weidegebiet führe, und bezeichnete den Vergleich dennoch als "sehr vernünftig". Zusätzlich bot er an, vorgerichtliche Anwaltskosten von rund 280 Euro zu übernehmen. Der Kläger bat um Bedenkzeit und kann den Vergleich noch widerrufen. Vier weitere Klagen bereits abgeschlossen Bereits mindestens vier ähnliche Klagen sind mit Vergleichen zwischen etwa 3.000 und 6.000 Euro abgeschlossen worden. Alle Kläger hatten Schadenersatz vom Hotelbetreiber gefordert, da sie Schäden an ihren Autos auf die Kühe zurückführten. Kritik hatte es auch wegen eines fehlenden Warnschilds am Parkplatz gegeben. Ein solches Schild wurde inzwischen angebracht. Ob der Hotelbetreiber dazu verpflichtet gewesen wäre, ist nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht eindeutig, da dies nur bei nicht erkennbaren Gefahren gelte.
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