Ab diesem Donnerstag wird die neue Grundsicherung im Bundestag diskutiert. Was sich für Millionen Menschen ändern soll und warum die Reform so umstritten ist. Aus dem Bürgergeld wird die "neue Grundsicherung": Die Regierung will die erst 2023 eingeführte Sozialleistung grundlegend umbauen. Unter dem neuen Namen sollen auch schärfere Regeln gelten. Das Kabinett hat die Reform bereits beschlossen, nun geht sie in den Bundestag. Was ist geplant, wie geht es jetzt weiter und warum ist das Gesetz umstritten? Ein Überblick. Worum geht es bei der Bürgergeld-Reform? Die Bundesregierung will das Bürgergeld abschaffen und durch eine "neue Grundsicherung" ersetzen. Ziel der Koalition ist es, Arbeitslose schneller in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen. Es sieht deutlich strengere Sanktionen und Mitwirkungspflichten vor. Aktuell bekommen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Als sogenannte Totalverweigerer gelten weniger als ein Prozent. Rund 800.000 Bezieher sind sogenannte Aufstocker, deren Gehalt unter dem Bürgergeld-Niveau liegt. Sowohl für die Union als auch für die SPD ist die Reform wichtig. Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um. Schon damals hatte die Union angekündigt, das Bürgergeld abzuschaffen und eine neue Grundsicherung einzuführen, "um die Arbeitsaufnahme stärker zu fördern als Arbeitslosigkeit". Das Bürgergeld galt der Partei als zu teuer, zu freundlich gegenüber Arbeitsverweigerern. Kanzler Friedrich Merz hatte immer wieder gesagt, der Fokus müsse wieder auf "Fördern und Fordern" liegen. Die SPD muss hingegen jetzt für die Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus Ampelzeiten stimmen – gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. "Ich verstehe sehr gut, dass man als Sozialdemokrat damit Bauchschmerzen hat", sagt Jens Peick, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales, t-online. Doch: "Es war mit dem Koalitionsvertrag klar, dass das Bürgergeld angepackt wird." Und dieser sei mit großer Mehrheit von den SPD-Mitgliedern angenommen worden. Er selbst schaut entspannt auf die nun anstehenden Verhandlungen im Bundestag. Das Bürgergeld war erst im Januar 2023 in Kraft getreten und galt rund 18 Jahre nach der in der Partei unbeliebten Hartz-IV-Reform als Befreiungsschlag. Was sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs? Wer zweimal unentschuldigt Termine beim Jobcenter verpasst , soll künftig 30 Prozent weniger Geld bekommen. Beim dritten Verstoß könnten die Zahlungen vollständig gestrichen werden. In diesem Fall würde die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden. Betroffene, bei denen das Jobcenter Anhaltspunkte für eine Erkrankung hat, sollen aber vor einer Komplettstreichung persönlich angehört werden. Zudem wird bei Kindern und Jugendlichen nicht gekürzt. Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Bislang gilt beim Bürgergeld eine sogenannte Karenzzeit : Im ersten Jahr dürfen Beziehende ein höheres Schonvermögen behalten. Diese Karenzzeit soll komplett entfallen. Vermögen werden dann ab dem ersten Tag berücksichtigt und gegebenenfalls angerechnet. Die Schonvermögen sollen nach Altersstufen gestaffelt werden. Die Karenzzeit beim Bürgergeld galt auch für die Miete : Im ersten Bezugsjahr wurde die Miete, egal in welcher Höhe, übernommen. Gilt die neue Grundsicherung, wird nur noch das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Den Rest müssen die Bezieher selbst tragen oder sie müssen umziehen. Zudem sollen Jobcenter stärker auf die Einhaltung der Mietpreisbremse achten. Bei Verstößen sollen Betroffene ihren Vermieter zur Senkung auffordern. An der generellen Höhe der Bezüge ändert die Reform nichts. Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten seit Anfang 2024 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Wie viel soll die Reform einsparen? Das Bürgergeld war in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten. Dazu, wie viel nun tatsächlich eingespart werden kann, gibt es sehr unterschiedliche Angaben: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von Einsparpotenzialen im Milliardenbereich, sein Kanzleramtsminister Thorsten Frei nannte gar eine Summe von 30 Milliarden. Davon ist im Gesetzesentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) keine Rede mehr, im Gegenteil: Dort werden allein durch die Reform "keine nennenswerten Einsparungen" erwartet. Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor. Wie ist der Zeitplan? Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen. An diesem Donnerstag findet im Bundestag die erste Lesung statt. Es folgen Beratungen und mögliche Änderungsanträge im Ausschuss "Arbeit und Soziales". Ein Beschluss wird im Frühjahr 2026 erwartet. Die Reform soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Wie sehen Opposition und Verbände die Reform? Die Linkspartei kritisierte am Mittwoch, die Reform sei aus fachlicher Sicht "ein Rückschritt um Jahrzehnte und aus menschlicher Sicht schlicht nicht zu verantworten". Das sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Cansin Köktürk. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hatte der Bundesregierung bereits im Dezember vorgeworfen, mit der Reform die Spaltung der Gesellschaft weiter voranzutreiben. Der Nachrichtenagentur AFP sagte er: "Menschen alles zu kürzen, null Euro für Essen, keine Wohnung, bringt Menschen nicht in Arbeit, wird aber zu mehr Obdachlosigkeit führen." Grüne und Linke kritisieren außerdem, dass die Jobcenter den Fokus zu stark auf eine schnelle Vermittlung in Arbeit und zu wenig auf Weiterqualifizierung legen. Mehr dazu lesen Sie hier. Zudem gibt es die Befürchtung, dass das Jugendamt frühzeitiger als bislang eingeschaltet werden soll. Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sprach in dem Zusammenhang von einem Skandal , wie t-online zuerst berichtete. Der AfD hingegen gehen die Sanktionen hingegen nicht weit genug. Sie sollten unmittelbarer eingesetzt werden, zudem sollten die Leistungen grundsätzlich nur deutschen Staatsbürgern zustehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete die Reform als "unsozial und ungerecht". Die verschärften Sanktionen und Mitwirkungspflichten könnten im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit und sozialen Problemen führen. Vom Paritätischen Gesamtverband hieß es: "Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste." Positiv werden die Reformen hingegen in der Wirtschaft bewertet. Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, sprach im Dezember in der "Rheinischen Post" von einem "Signal in die richtige Richtung". Er sagte weiter: "Man hat als Transferempfänger auch eine Leistungsverpflichtung, wenn man vom Steuerzahler finanziert wird und arbeitsfähig ist." Auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Reform begrüßt, forderte aber weitere. "Die neue Grundsicherung kann nur ein erster Baustein einer umfassenden Erneuerung des Sozialstaats sein", sagte Dulger. So sei die Kombination aus Sozialleistungen und Teilzeit oder Minijob zu attraktiv. "Das muss sich ändern."