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BND und Verfassungsschutz: Jetzt sollen Spione zurückschlagen dürfen

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Echte Geheimdienste, nicht nur Nachrichtendienste: Die Bundesregierung will, dass ihre Spione nicht mehr nur zuschauen müssen, sondern auch eingreifen können. Ein Paradigmenwechsel. Es ist ein Satz, der in kaum einer größeren Rede von Friedrich Merz fehlt: "Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden." Es gibt sie längst, soll das heißen, die hybriden Angriffe auf Deutschland. Unter anderem, aber nicht nur aus Russland . Schon im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung deshalb vorgenommen, den deutschen Nachrichtendiensten mehr Befugnisse zu geben. Das Ziel ist klar, Innenminister Alexander Dobrindt hat es Anfang des Jahres öffentlich formuliert. Aus dem Nachrichtendienst, sagte er damals, solle "nun ein echter Geheimdienst" werden. Er bezog sich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, für das er zuständig ist. Aber es gilt auch für den Bundesnachrichtendienst , BND, der dem Kanzleramt untersteht. "Geheimdienst" – das heißt vor allem, dass BfV und BND künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen sollen, um Gefahren abzuwehren. Von Manipulation über Sabotage bis hin zu Täuschung soll ihnen vieles erlaubt sein. Es ist ein Paradigmenwechsel, denn alles Handfeste ist in Deutschland bislang den Polizeien vorbehalten. Die aktuelle Bedrohungslage aber macht eine Reform nötig, so sieht die Bundesregierung das. Und so sehen es grundsätzlich auch viele andere. Es soll und muss jetzt schnell gehen mit der Reform. Am Mittwoch will das Kabinett den schon veröffentlichten Gesetzentwurf beschließen. Er ist zuletzt noch leicht angepasst worden, allerdings nur mit "technischen Klarstellungen", wie es aus Regierungskreisen heißt. Dann folgt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat . Und schon am 1. Januar sollen sie zurückschlagen dürfen, die neuen Geheimdienste. Keine "Lizenz zum Töten", aber vieles andere Fast 700 Seiten ist der Gesetzentwurf lang, mit dem "in Anbetracht der verschärften Bedrohungslage" nun die "Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten" des Verfassungsschutzes und des BND "modernisiert und gestärkt werden" sollen, wie es darin in Behördendeutsch heißt. Der Entwurf enthält diverse Änderungen, die den Diensten mehr Möglichkeiten geben. Der BND soll etwa künftig Informationen nicht nur direkt am Datenkabel abgreifen, sondern auch vorübergehend speichern dürfen. Sogenannte Onlinedurchsuchungen von Rechnern und Handys sollen dem Auslandsdienst auch im Inland erlaubt werden, sofern es einen Bezug zum Ausland gibt. Der Paradigmenwechsel aber besteht in der neuen Ausnahme vom sogenannten Trennungsgebot. Es regelt grundsätzlich, dass die Nachrichtendienste in Deutschland nur beobachten dürfen und es die Polizeien sind, die anschließend aktiv eingreifen. Grundsätzlich soll das Trennungsgebot zwar nicht angetastet werden, es wird aber aufgeweicht. Es soll künftig Ausnahmen geben – und zwar weitreichende. Stellt der BND etwa fest, dass bei einem Cyberangriff akut deutsche Interessen gefährdet sind und es zu lange dauern würde, bis die Polizei eingreifen kann, dann soll der BND künftig reagieren dürfen. Die Möglichkeiten sollen aber noch weit darüber hinausgehen. Wenn grundsätzlich festgestellt wird, dass von einem Staat (oder einem staatsähnlichen Akteur) eine Gefahr ausgeht, soll es dem BND unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, etwa Datenströme umzuleiten, Handys zu manipulieren oder Rüstungsfabriken zu sabotieren. Wenn Russland also künftig mit hybriden Angriffen auf Deutschland abzielt, dann sollen die Geheimdienste diese nicht nur vereiteln dürfen. Sie sollen ihnen mit ähnlichen Mitteln auch klarmachen können, dass Deutschland weiß, dass sie es waren. Sofern das strategisch sinnvoll erscheint. Zum Beispiel, indem beteiligte Spione enttarnt, verantwortliche Unternehmen gehackt oder beteiligte Produktionsanlagen sabotiert werden. Eine wichtige Grenze für all das: Menschenleben dürfen auch durch diese neuen "aktiven Maßnahmen" nicht gefährdet werden. Im Gegensatz zu anderen europäischen und internationalen Geheimdiensten gibt es für die deutschen Dienste also auch zukünftig keine "Lizenz zum Töten" wie bei James Bond . Mit einer Ausnahme: Im Verteidigungsfall, also im Krieg, sollen den Diensten unter bestimmten Voraussetzungen sogar gezielte Tötungen erlaubt werden. Kritik an neuer Kontrollinstanz Mehr Macht für die Dienste, also auch mehr Kontrolle? Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Reform auch das schaffen wird. Die Kontrolle der Dienste solle "gestärkt und effizienter gestaltet" werden, heißt es im Gesetzentwurf. Gelingen soll das aus Sicht der Regierung, indem die Kontrolle für alle Dienste beim Unabhängigen Kontrollrat zentralisiert wird. Der kontrolliert bislang nur die technische Aufklärung des BND. Die Mitglieder sind Richter, sie werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags gewählt. Nun soll der Rat für seine neuen Aufgaben nicht nur mehr Kompetenzen, sondern auch mehr Personal bekommen. Andere Instanzen wie die G-10-Kommission verlieren ihre Zuständigkeit für die Nachrichtendienste. Die Kontrolle der Geheimdienste ist gleichwohl der Punkt, an dem sich ein Großteil der Kritik entzündet. Die Linke lehnt die gesamte Reform ab. "Die Bundesregierung treibt damit einen gefährlichen Ausbau staatlicher Überwachung voran, während die demokratischen Kontrollmechanismen hinterherhinken", sagte die zuständige Linken-Fraktionsvize Clara Bünger t-online. Die Reform sei "verfassungsrechtlich hochproblematisch und unverhältnismäßig". Büngers Kritik: "Während die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz massiv ausgeweitet werden, werden die Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt." Der Unabhängige Kontrollrat verfüge aktuell nicht über die personellen und fachlichen Kapazitäten, moniert Bünger. Gleichzeitig sei die Kontrolle im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags geschwächt, solange die demokratische Opposition dort nicht ausreichend vertreten sei. Die Linkspartei ist dort gerade nicht Mitglied, ihre Kandidaten haben bei der Wahl in das Bundestagsgremium mehrfach die Mehrheit verfehlt. Darunter auch Bünger selbst. Auch die Kandidaten der AfD wurden nicht in das Gremium gewählt. SPD verspricht, auf Kontrolle zu pochen Die regierende SPD will ebenfalls genau darauf achten, dass die nötige Kontrolle gewährleistet ist. Eine Stärkung der Kontrolle sei "ein absolutes Muss", sagte die zuständige SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede t-online. "Das werden wir uns auch in den parlamentarischen Beratungen noch einmal genau anschauen." Sie ist Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags, dem PKGr. Grundsätzlich hält SPD-Politikerin Eichwede die Reform für notwendig: "Wir sind neuen Arten von Bedrohungen ausgesetzt, die flexiblere Antworten brauchen, damit wir uns und unsere Infrastruktur schützen können", sagte sie. Es sei wichtig, dass die deutschen Dienste "auf Augenhöhe mit den Diensten unserer Verbündeten arbeiten" könnten. Beim Regierungspartner Union sieht man das genauso. Die Reform sei "kein technisches Detail, sondern eine Frage internationaler Glaubwürdigkeit und eine dringende sicherheitspolitische Notwendigkeit", sagte ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm t-online, der ebenfalls Mitglied im PKGr ist. Die Bedrohungslage habe sich fundamental verändert: "Cyberangriffe, hybride Kriegsführung, Spionage, Sabotage und gezielte Destabilisierungsversuche gehören längst zum Alltag." Throm betonte: "Wenn Deutschland angegriffen wird, dann muss der BND mehr dürfen, als nur zuzusehen." Ein schwacher Staat schütze keine Freiheit. Deutschland brauche "einen wehrhaften Auslandsdienst". Grüne kritisieren Innenministerium Das bezweifeln auch die oppositionellen Grünen nicht. Der zuständige Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte t-online: "Für ihre wichtige Arbeit in sehr angespannten Zeiten brauchen die Nachrichtendienste Rechtsgrundlagen, die auf der Höhe der Zeit und verfassungsrechtlich einwandfrei sind." Dazu könne auch eine Erweiterung der Befugnisse gehören. Von Notz ist aktuell das einzige Mitglied der Opposition im PKGr. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Gremiums. Von Notz betonte: "Eine Reform, die verfassungsrechtliches Neuland mit robusten neuen Befugnissen vorsieht wie die Entwürfe der Bundesregierung, kann nur gelingen, wenn sie Augenmaß wahrt und die Kontrolle der Dienste substanziell stärkt." Und kritisiert, dass insbesondere das Innenministerium sich für das Gegenteil entschieden habe. "Hemdsärmelig" habe man aufgeschrieben, was man sich für den Verfassungsschutz schon immer gewünscht habe. "Das Gelingen der Reform wird durch dieses überhastete und undurchdachte Vorgehen gefährdet", kritisierte von Notz und sieht jetzt den Bundestag in der Verantwortung, "die Gesetze verfassungskonform erheblich nachzubessern und insbesondere die Kontrolle der Nachrichtendienste substanziell zu stärken". Es wird also noch etwas zu besprechen geben in den nächsten Monaten.






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