BGH-Urteil: Umzug ist kein Grund zur Kündigung des Fitnessstudios
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Wer berufsbedingt umzieht, durfte bisher sein Fitnessstudio außerordentlich kündigen – sofern es die Kette nicht im neuen Wohnort gab. Das ist unrechtmäßig, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.