Strafrecht: Böhmermann droht keine Anklage mehr
Dass Jan Böhmermann für sein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan strafrechtlich belangt würde, galt als unwahrscheinlich. Nun sind strafrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen. Grund dafür ist § 37 im Mediengesetz von Rheinland-Pfalz. Was das bedeutet, erklärt Tobias Sindram.