Urteil nach Klage eines Pflegers - In diesen Fällen müssen Sie zur Arbeit kommen - auch wenn Sie krank sind
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Erkrankte Beschäftigte können in aller Regel nicht zu Personalgesprächen ins Unternehmen zitiert werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen angeschlagene Mitarbeiter trotzdem erscheinen müssen.