Neues EU-Gesetz: Brüssel schafft Recht auf Reparatur - mit Garantieverlängerung
![Neues EU-Gesetz: Brüssel schafft Recht auf Reparatur - mit Garantieverlängerung](https://media1.faz.net/ppmedia/aktuell/1371715463/1.9492683/default/reparieren-statt-austauschen.jpg)
Wer Produkte während der gesetzlichen Garantiezeit reparieren lässt, soll mit zwölf Monaten Extragarantie belohnt werden. Auch danach gibt es nun einen Anspruch auf Reparatur – aber nicht für alle Geräte.