Neue Regelung für Schlachthof-Mitarbeiter in SH
Neu ankommende Beschäftigte in großen fleischverarbeitenden Betrieben müssen in Schleswig-Holstein zukünftig zwei negative Tests vorweisen können, bevor sie dort anfangen dürfen zu arbeiten. Dies besagt ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums vom Dienstag.