BKA verfolgt Hatespeech: nicht so intensiv, wie möglich wäre
Eigentlich sollten die digitalen Netzwerke ab dem 1. Februar 2022 strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden. Sie klagen jedoch gegen das einschlägige Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Trotzdem ist das BKA keineswegs untätig.