Neuntklässler schlägt Mitschüler – Ausschluss von Klassenfahrt rechtens
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Ein Schüler aus Berlin darf nicht an einer Klassenfahrt nach Südtirol zum Skifahren teilnehmen. Er war schon mehrfach wegen Gewalt aufgefallen und hatte zuletzt einen Mitschüler mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen – die Strafe fand er aber unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht Gericht Berlin gibt der Schule Recht.