Umweltbundesamt: Lebensdauer eines Geräts angeben
Elektrogeräte sollten nach Ansicht des Umweltbundesamts mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden. "Konzerne sollten, soweit möglich, die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts angeben", sagte Behördenchefin Maria Krautzberger "Spiegel-Online".