„Rechtsbrecher“ ist zulässige Kritik an Nehammer
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Anwalt Wilfried Embacher, der Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) als „Rechtsbrecher“ bezeichnet hat, hat nun vom Obersten Gerichtshof recht bekommen. Dies sei eine „zulässige Kritik“, wurde argumentiert. Embacher hatte eine georgische Familie, die Ende Jänner 2021 abgeschoben wurde, im fremdenrechtlichen Verfahren vertreten.