Älteres Ehepaar überrumpelt: Arbeiterkammer half beim Rücktritt von Haustürgeschäft
Wer kennt das nicht: Es klingelt an der Tür, man öffnet und ist mitten in einem Verkaufsgespräch. Damit Konsument:innen nach einem überstürzten Vertragsabschluss an der Haustür geschützt sind, hat der Gesetzgeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vorgesehen. Die AK-Konsumentenschützer:innen halfen einem überrumpelten älteren Ehepaar in einem besonders dreisten Fall – mit Erfolg.