Gesetz wohl in Teilen verfassungswidrig: Autistischer Junge darf doch Berliner Schule besuchen
Das Berliner Verwaltungsgericht hält eine Passage aus dem aktuellen Schulgesetz für grundrechtswidrig. Sie ermöglicht es der Schulbehörde, für einzelne Kinder und Jugendliche die Schulpflicht auszusetzen.