Europäischer Gerichtshof: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge kann zulässig sein
Unter bestimmten Umständen darf der Staat den Wohnsitz von Migranten bestimmen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Auflage gilt für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz.