Neue Lockerungen ab 4. Mai in Schleswig-Holstein
Besitzer dürfen ab 4. Mai wieder ihre Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein nutzen. Auch Dauercamping ist ab kommender Woche wieder möglich. Zudem dürfen Sportboothäfen, Museen und Kosmetikstudios wieder öffnen. Es bleiben aber Beschränkungen und Auflagen.