Grasser-Urteil jährt sich am Sonntag zum zweiten Mal
Am kommenden Sonntag jährt sich das nicht rechtskräftige Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess zum zweiten Mal. Der Schöffensenat verurteilte ihn am 4. Dezember 2020 unter anderem wegen Betrugs zu acht Jahren Haft, einen Termin für die Berufungsverhandlung gibt es noch nicht, und auch die Frist für eine Stellungnahme von Grassers Anwälten ist noch nicht abgelaufen.