Energiesparverordnung: keine Kontrolle, keine Strafen bei Verstoß
Selbst leuchtende Werbeanlagen oder angeleuchtete Werbetafeln müssen seit Monaten nachts aus sein, auch Schaufenster – das gibt die erlassene Energiesparverordnung vor. Allerdings scheint die Einhaltung niemanden zu kümmern: Die Zahl der in Niedersachsen gemeldeten Verstöße ist äußerst gering. Ein Bußgeld steht auch nicht zu befürchten.