ZDF-Gutachten sieht keine Strafbarkeit
Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung zur Strafverfolgung im Fall Böhmermann getroffen. Der Satiriker selbst lehnt eine Unterlassungserklärung wegen seines Schmähgedichts ab. Derweil stärken ihm die ZDF-Redakteure ein wenig den Rücken. Ein ZDF-Gutachten sieht keine Strafbarkeit.