Neue Coronaschutzverordnung ab 28.12.21
Ab dem 28.12.21 gilt für Sport in Innenräumen in NRW 2Gplus, d. h. alle Teilnehmer und ÜL müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Schnelltest oder einen PCR Test vorweisen können. Der Schnelltest (Bürgertest, kein Selbsttest) darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR Test nicht älter als 48 Stunden.
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